Studierende aus der EU/dem EWR zahlen dasselbe wie Belgier: 1.181,40 € pro Jahr (60 ECTS) in Flandern und 0–1.194 € in der Französischen Gemeinschaft, je nach Einkommen. Von außerhalb der EU zahlst du mehr, z. B. 4.300 € pro Jahr an der Universität Antwerpen. Flandern hat 18 öffentlich finanzierte Hochschulen, die Föderation Wallonie-Brüssel 40. Hier erfährst du, wie du dich direkt bewirbst, was ein Monat kostet und wie viele Stunden du arbeiten darfst.

In Belgien ist nicht der Staat für die Hochschulen zuständig, sondern die Sprachgemeinschaften – jede hat eigene Hochschulen, Regeln und Gebühren. Für dich zählen die beiden größten.
Die Flämische Gemeinschaft (Flandern und die niederländischsprachigen Hochschulen in Brüssel) – 18 öffentlich finanzierte Hochschulen:
Die Föderation Wallonie-Brüssel (die Französische Gemeinschaft) – 40 öffentliche Hochschulen:
Internationale Studierende gibt es viele: rund 20 % an der UCLouvain, 24 % an der ULiège, und an der ULB kommt jede bzw. jeder dritte Studierende und Forschende aus dem Ausland.
Die Abschlüsse in beiden Gemeinschaften sind ähnlich – meist unterscheiden sich nur die Namen:
Das Studienjahr beginnt im September – in Flandern Mitte September an den Hogescholen und eine Woche später an den Universitäten. Es ist in zwei Semester aufgeteilt, Prüfungszeiten sind im Januar, im Juni und (für Wiederholungsprüfungen) im August–September.
Belgien – Bachelorstudiengänge
Belgien – einstufige Studiengänge
Belgien – Masterstudiengänge
Belgien – Promotionsstudiengänge
Ein zentrales Zulassungssystem gibt es in Belgien nicht – du bewirbst dich direkt an der Hochschule, meist über ihr Online-Formular. Jede Hochschule legt ihre eigenen Fristen fest.
Flandern: Für einen Bachelor brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, zum Hochschulstudium berechtigt. Die Bewerbung startet meist im November–Dezember, und die Prüfung deiner Dokumente kann zwischen vier Wochen und mehreren Monaten dauern. Die Einschreibung schließt du nach der Ankunft im Büro der Hochschule ab.
Französische Gemeinschaft: Hast du deinen Schulabschluss im Ausland gemacht, musst du ihn zuerst beim Service des équivalences in Brüssel als gleichwertig anerkennen lassen (équivalence). Den Antrag stellst du zwischen dem 15. November und dem 15. Juli vor Studienbeginn (bekommst du dein Zeugnis erst nach dem 10. Juli – bis zum 14. September). Die Gebühr liegt je nach Land bei 65–200 €. Du legst eine Kopie deines Ausweises, dein Zeugnis und deine Noten bei, mit beglaubigter Übersetzung ins Französische oder Englische.
Für Studiengänge mit begrenzter Platzzahl (z. B. Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) gelten eigene Verfahren und Fristen – schau so früh wie möglich auf der Website der Hochschule nach.
Kommst du von außerhalb der EU/des EWR, bewirb dich früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt, und das Visumverfahren kann sechs bis acht Wochen dauern (siehe: Aufenthalt und Formalitäten). Viele Hochschulen haben frühere Bewerbungsfristen für alle, die ein Visum brauchen.
Für die meisten Studiengänge gibt es keine Aufnahmeprüfung. Die Ausnahmen:
In welcher Sprache du studierst, hängt von der Gemeinschaft ab: In Flandern studierst du auf Niederländisch, in der Wallonie und an den französischsprachigen Hochschulen in Brüssel auf Französisch. Es gibt Bachelorstudiengänge auf Englisch, deutlich mehr aber im Master und in der Promotion.
Flandern: Für Studiengänge auf Niederländisch wird meist Niveau B2 verlangt, manchmal C1. Englischsprachige Studiengänge verlangen meist B2 – z. B. IELTS 6,0 oder höher oder TOEFL iBT 72–94, je nach Hochschule.
Französische Gemeinschaft: Einen formalen Nachweis von Französisch auf Niveau B2 (z. B. DELF B2, DALF, TCF oder TEF) brauchst du vor allem für Lehramtsstudiengänge. Auch in allen anderen Studiengängen solltest du Vorlesungen auf Französisch aber problemlos folgen können.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate, meldest du dich bei der Gemeinde (commune / gemeente) an, in der du wohnst – Study in Flanders rät, das so bald wie möglich nach der Ankunft zu erledigen.
Bei der Anmeldung füllst du ein Formular aus (Anlage 19), und innerhalb von 3 Monaten nach dem Antrag reichst du nach:
Die Gemeinde verlangt meist auch ein Foto und deinen Mietvertrag. Zuerst bekommst du ein vorläufiges Dokument, danach eine Aufenthaltskarte für EU-Bürger (EU-Karte).
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen für das Studium ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Typ D). Den Antrag stellst du bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat, die für dein Wohnsitzland zuständig sind. Study in Flanders warnt, dass das Verfahren leicht sechs bis acht Wochen dauern kann – im Sommer sind die Termine schnell ausgebucht. Du brauchst unter anderem den Zulassungsbescheid, einen Reisepass, der noch mindestens 12 Monate gültig ist, einen Nachweis ausreichender Mittel, ein Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und einen Beleg, dass du die Verwaltungsgebühr bezahlt hast. Für das Studienjahr 2026/27 wurde der Mindestbetrag auf 1.062 € im Monat angehoben (2025/26 waren es 835 €); das kann ein Stipendium sein, eigenes Geld oder die formelle Verpflichtungserklärung einer Bürgin oder eines Bürgen. Nach der Ankunft meldest du dich bei der Gemeinde an, in der du wohnst – mit Reisepass und Visum, Nachweis der Mittel und Nachweis der Krankenversicherung – und bekommst eine Aufenthaltskarte für die Dauer deines Studiums.
Hinweis: Den Betrag von 1.062 € nennt EMN Belgium, die belgische Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (März 2026), während die Seite des Ausländeramts (DOFI) noch 835 € für 2025/26 zeigte – prüf den aktuellen Betrag beim DOFI oder bei der belgischen Botschaft, bevor du dein Visum beantragst.
Jede Gemeinschaft legt ihre Gebühren selbst fest, und Studierende aus der EU/dem EWR zahlen dasselbe wie Belgierinnen und Belgier.
Flandern (2026/27): 305,40 € plus 14,60 € pro ECTS-Punkt, also 1.181,40 € für ein volles Jahr (60 ECTS). Wer ein Studienstipendium bekommt, zahlt 139,40 €, wer knapp über der Stipendiengrenze liegt, 623,40 € (Sätze der UGent; die Universität Antwerpen nennt ebenfalls 1.181,40 €).
Französische Gemeinschaft (2026/27): Die Gebühr (Minerval) hängt vom Einkommen deiner Familie ab: Der volle Satz beträgt 1.194 €, der mittlere Satz 835 €, der Satz für niedrige Einkommen 374 €, und Stipendiatinnen und Stipendiaten zahlen nichts. Wer keine Ermäßigung bekommt, zahlt den vollen Satz – die Ermäßigung beantragst du bis zum 31. Oktober.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR zahlen mehr, und jede Hochschule legt ihre eigenen Sätze fest. Die Universität Antwerpen verlangt 2026/27 zum Beispiel 4.300 € pro Jahr für einen Bachelor und 7.800 € für einen Master, an der UCLouvain kommen zum Minerval noch 4.175 € dazu.
Laut den offiziellen Studienportalen kostet das Leben in Belgien:
Ein Zimmer im Studierendenwohnheim (in Belgien „Kot“ genannt) kostet in der Französischen Gemeinschaft im Schnitt 350 € im Monat inklusive Nebenkosten, auf dem privaten Markt 350–500 €. Die Kaution beträgt meist ein bis zwei Monatsmieten. Such eine Unterkunft über das Wohnungsbüro deiner Hochschule oder auf HousingAnywhere. Der erste Monat wird teurer – du zahlst die Kaution und oft auch eine vorübergehende Unterkunft.
Worauf du dich bewerben kannst:
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Belgien ohne Genehmigung arbeiten. Studierende arbeiten meist mit einem Studentenvertrag (studentenarbeid / job étudiant) mit ermäßigten Sozialabgaben – das gilt bis zu einer jährlichen Stundengrenze, die du bei Student@work nachsehen kannst.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen keine eigene Arbeitserlaubnis – deine Aufenthaltskarte als Studierende oder Studierender reicht. Während des Studienjahres darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den offiziellen Ferien (Winter, Frühjahr und Sommer) mehr. Die Arbeit darf nicht mit deinen Lehrveranstaltungen kollidieren, und im Sommer vor deinem ersten Studienjahr in Belgien darfst du nicht arbeiten.
Für Nebenjobs hilft Niederländisch oder Französisch, je nach Region. Fang beim Career Center und bei der Jobvermittlung für Studierende an deiner Hochschule an.
Belgien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.